No Funding 8

posted by ush on 2009/04/03 15:34

[ Prekariat | Precariate ]

Schwer zu sagen, wen die diversen Krisen schwerer treffen, den Wissenschafts- oder den Kulturbereich. Gesagt werden kann nur: Beiden wird die Luft abgedrückt, das Blut ausgesaugt und der Hahn zugedreht. Vampirismus und Succubus-Treiben der anderen Art.

In diesem Sinne folgt ein Schreiben der IG Kultur, das wir als unterstützenswert ansehen [Hervorhebungen stammen von mir]:

STELLUNGNAHME DER IG KULTUR WIEN

Zur neuen AMS-Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen und der Situation von TEAM 4

Das KünstlerInnenservice TEAM 4 gilt als eine AMS-BBE (Betreuungs- und Beratungseinrichtung) wie einige andere Beratungseinrichtungen, die für das AMS tätig sind, auch. Für alle diese Einrichtungen gilt, dass KundInnen maximal ein Jahr in der Betreuung verbleiben dürfen. Seit letztem Jahr wurde im AMS-TEAM 4-Beirat gemeinsam mit den IGs darum verhandelt, dass dies für KünstlerInnen an sich eine inadäquate Richtlinie darstellt, da der Produktions- und Erwerbsalltag in den entsprechenden Segmenten völlig anders aussieht.

Es galt die Regel, dass ein/e KünstlerIn 1x/Jahr eine Anstellung oder bei vorübergehender selbständiger Tätigkeit einen Umsatz, der die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, per Jobmeldung im Vorhinein und per Nachweis einer Honorarnote bzw. Lohnbestätigung im Nachhinein, nachweisen musste, um über das eine Betreuungsjahr bei TEAM 4 hinaus in ein zweites gehen zu können. Dies ist nun mit Einführung der neuen AMS-Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen am 01.02.2009 und rückwirkend ab 01.01.2009 anders und wir halten in möglichst breiter Öffentlichkeit und hiermit fest, dass die neue
AMS-Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen eine eklatante Verschärfung für die soziale Situation von KünstlerInnen und Kulturschaffenden darstellt, die in Kombination mit dem gleichzeitigen Inkrafttreten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige bereits seit ihrer Einführung zu rund 550 Abmeldungen von KünstlerInnen vom TEAM 4 geführt hat!

Völlig untragbar hinsichtlich einer sozialen Absicherung von Kulturschaffenden - und dies betrifft nicht nur Theater- und Filmschaffende, sondern de facto alle Segmente kreativ-künstlerischer Tätigkeit, ist die nun eingetretene Verschärfung, dass ein/e Kulturschaffende/r nur dann das Anrecht auf Verlängerung einer Betreuung durch TEAM 4 erwirbt, wenn für mind. 63 Tage eine durchgehende, unselbständige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr vorgelegt werden kann oder "ein Einkommen aus einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit (selbständig oder unselbständig) über der Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) an mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten (samt einem damit verbundenen Wegfall bzw. einer entsprechenden Verringerung des Arbeitslosengeldes in diesen drei aufeinanderfolgenden Monaten) erfolgt". (Zit.: Prokop, Sabine: IG Freie Theaterarbeit: Aktuelle Neuerungen bei Team 4 und AMS. Bericht von der Infoveranstaltung für Mitglieder der IGFT, am 19.03.2009, Wien 2009).

Ist jemand beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft und muss per jeweilig 7. des Folgemonats Umsatz und Gewinn angeben, ergibt sich mit der neuen Richtlinie folgende Fatalität: Der Gewinn eines Monats, in dem man etwaig schon Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe zurückzahlen musste, weil der Gewinn in diesem Monat höher lag als die Bezugsberechtigung beim AMS, wirkt sich im Monat darauf noch immer und insofern aus, wenn  z.B. ein Gewinn gemacht wird, der niedriger ist als die Bezugsberechtigung (was ja normalerweise bedeutet, dass man nach wie vor bezugsberechtigt ist). Allerdings greift hier das so genannte rollierende Verfahren: Die beiden Gewinnsummen werden zusammengezählt. Der Durchschnitt wird berechnet und, wenn dieser über der Bezugsberechtigung liegt, verliert man auch im zweiten Monat die finanzielle Unterstützung des AMS! Dies kann letztlich alle Monate des Kalenderjahres betreffen

Muss man also zum einen drei Monate für eine Verlängerung bei TEAM 4 nachweisen (was keinerlei Zusammenhang mit der Berechnung von Bezugsberechtigungen hat), riskiert man gleichzeitig mit hoher Wahrscheinlichkeit einen tatsächlichen Verlust von Bezugsberechtigung beim AMS! Dies ist schlicht und einfach untragbar und stellt eine schwere Diskriminierung von Kulturschaffenden gegenüber allen anderen arbeitslos gemeldeten Personen dar! Und auch viel allgemeiner gesprochen: unselbständige Beschäftigungsverhältnisse in künstlerischen Berufen können de facto als atypisch bezeichnet werden und liegen nur marginal vor. Die Bedingung, in drei direkt aufeinanderfolgenden Monaten Honorarnoten und damit Umsätze nachweisen zu müssen, die eine Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, stellt an sich für die große Mehrheit von KünstlerInnen im Regelfall eine völlige Unmöglichkeit dar!

Nicht zuletzt bestehen auch Unklarheiten im Entwurf der Richtlinie, die in einem finanztechnischen Alltag ebenfalls direkt in die Prekarität führen kann und de facto Rechte aberkennt und die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zu unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen weiter diskriminiert: so bezeichnet eine Honorarnote lt. steuerrechtlicher Definition kein Einkommen, denn das wäre ein Gewinn, sondern lediglich einen Umsatz. Hier ist der Terminus VORÜBERGEHENDE im Unterschied zu DURCHGEHENDE Tätigkeit nochmals ausschlaggebend: ist man beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft, hat man das Recht, monatlich über €1700 Umsatz zu erwirtschaften und es erhält sich weiterhin der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe, solange gewinnseitig die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Ist man als "vorübergehend" eingestuft, entfällt dieses Recht, der Umsatz wird als Berechnungsgrundlage herangezogen. Somit ist diese Regelung schärfer als eine steuerrechtliche, wo das Recht besteht, Ausgaben geltend machen zu können.

Das ist leider noch immer nicht alles: Ist man als durchgehend eingestuft, stellt die endgültige Beurteilungsgrundlage die Einkommensteuererklärung dar. So werden sich wohl einige veranlasst sehen müssen, aufgrund der AMS-Regelungen beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen, selbst wenn das Einkommen so niedrig ist, dass diese Pflicht beim Finanzamt selbst entfallen würde.

Und: wird im Kalenderjahr, auch nach Abmeldung von Arbeitslosigkeit oder Notstand, ein Jahresgewinn erzielt, der über der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist für die Monate, in denen Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe bezogen wurde, zurückzuerstatten.

Wir ersuchen die Presse, sich dieser Thematik intensiv zu widmen, und alle Kulturschaffenden und in dem Feld tätigen Initiativen, sich des Themas aktiv anzunehmen, eigene Schritte zur öffentlichen und strategischen Bewusstmachung dieser Problematik zu setzen und mit uns eine Allianz zu bilden.

Die neue Richtlinie ist nicht nur ungenügend durchdacht, sie ist für alle Kulturschaffenden untragbar. Innerhalb von nur rund sechs Wochen haben Kulturschaffende bereits katastrophale Auswirkungen aus diesem praxisfernen Modell erlitten, und de facto greift hier langfristig eine Planung, die eine weitere Existenzbedrohung für Kulturschaffende ist und
zudem darauf abzuzielen scheint, das Berufsbild KünstlerIn mehr und mehr zu untergraben.
Wir fragen uns: Ist der Eindruck richtig, dass das Klima für Intellektuelle und KünstlerInnen wieder einmal, und um einen aktuellen Schritt mehr, der Luft zum Atmen beraubt ist?

Organisationen, Verbände und Vereine rufen wir aktuell und erneut zur Unterzeichnung der Petition zur umgehenden Änderung der AMS-Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen und Berücksichtigung der Realitäten künstlerischer Arbeit in der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) des Kulturrats Österreich auf. Einzelne Kulturschaffende ersuchen wir, sich der Petition im Rahmen von Vereinen anzuschließen und das Thema in eigenen Veröffentlichungen aufzugreifen!

Die Forderungen der Petition zum Nachlesen unter:
http://www.freietheater.at/?page=index&detail=2
http://www.kulturrat.at/agenda/ams/petition09

Eine Unterzeichnung ist mit einem einfachen Email an office@kulturrat möglich.


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Editor

Einblicke in Editor's Welt. Interessiert an Geisteswissenschaften, staunend über Medien, Tendenz zum Bizzarren, vor allem in der Literatur. Über Anregungen, Kritiken, Kommentare freuen sich Usha Reber (editor@kakanien.ac.at und János Békési (webmaster@kakanien.ac.at).
The workshop Balkan Studies - quo vadis? is held on April 25, 2009.

Venue: HS, Inst. Slawistik, AAKH / Campus
The programme is to be found here, the abstracts are available as Balkan Studies 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, and as pdf.
Ort: HS, IOG, AAKH, Spitalgasse 2, 1090 Wien
Zeit: 2. bis 4. April 2009
Veranstalter: IOG, Kk.rev
Funding: Fritz-Thyssen-Stiftung, Köln

Programm, Abstracts (.pdf)
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