Rechte von Frauen und Männern
[ Rechte von Frauen und Männern ]
ABSTRACTS vom DISKUSSIONSNACHMITTAGRechte von Frauen und Männern im Alltag
zu den Impulsreferaten
Birgitta Bader-Zaar
(Institut für Geschichte, Universität Wien)
Der Beitrag zum Wahlrecht wird der Frage nachgehen, welche sozialen Gruppen in Wien um 1900 im Wahlrecht ein- und ausgeschlossen waren, einerseits hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur Wahlberechtigung, andererseits aber auch hinsichtlich der Bestimmungen, die die Durchführung der Wahlen regulierten. Gerade die Begutachtung des Letzteren soll gemeinsam mit einem Blick auf den Ablauf von Wahlen in der Praxis Aufschluss darüber geben, inwiefern tatsächlich die Stimmen aller Wahlberechtigten zur Geltung kamen. Berücksichtigt wird hierbei, dass in Wien sowohl das Zensuswahlrecht (bei Gemeinde- und Landtagswahlen) als auch ab 1896 bzw. 1907 das allgemeine Wahlrecht (bei Reichsratswahlen) galt. Die Frage nach Handlungsspielräumen inkludiert auch Einforderungsmöglichkeiten von Rechten seitens der Ausgeschlossenen. Am Beispiel der Frauenwahlrechtsbewegungen soll daher auf die Bedeutung des Rechtsraums Wien für die Frauenwahlrechtsforderung eingegangen werden.
Waltraud Heindl
(Institut für Geschichte, Universität Wien)
Familie und Ehe im Recht in Wien der Jahrhundertwende
Die Handlungsspielräume im Alltag werden mehr als uns allgemein bewusst wird von Gesetz und Recht bestimmt. Das Ehe und Familienrecht (1811) bestimmte den Mann zum Oberhaupt der Familie und zum Vormund der Kinder mit allen rechtlichen Konsequenzen. Trennungen und Scheidungen waren nur eingeschränkt möglich. Und dennoch hatte die Frau in unseren Regionen mehr Handlungsmöglichkeiten als in anderen Staaten. Die praktische Handhabung der gesetzlichen Möglichkeiten der Geschlechter im Familienalltag in Wien wird im Zentrum stehen.
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Wien
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